Glossar · Nachfolgeformen & Finanzierung
Die Stiftungslösung ist ein Nachfolgemodell, bei dem ein Unternehmen ganz oder teilweise in eine Stiftung eingebracht wird, um seinen Fortbestand unabhängig von Erben und einzelnen Eigentümern dauerhaft zu sichern. Häufig wird sie als Doppelstiftung aus einer Familien- und einer gemeinnützigen Stiftung gestaltet.
Bei der Stiftungslösung übertragen Unternehmer Anteile ihres Betriebs auf eine Stiftung. Eine Stiftung hat weder Eigentümer noch Erben; sie verfolgt allein den vom Stifter festgelegten Zweck. Damit wird das Unternehmen der Erbfolge entzogen und gegen Zersplitterung durch viele Gesellschafter, gegen Verkauf aus der Familie heraus oder gegen Pflichtteilsstreitigkeiten abgesichert.
Dieses Modell eignet sich vor allem, wenn kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist, der Unternehmer das Lebenswerk aber unbedingt erhalten will, oder wenn der Erhalt der Selbstständigkeit des Unternehmens über Generationen hinweg im Vordergrund steht. Bekannte Großunternehmen wie Bosch oder ZEISS werden über Stiftungskonstruktionen geführt, das Modell ist aber auch für den gehobenen Mittelstand zugänglich.
Die in der Praxis verbreitetste Variante ist die Doppelstiftung, eine Kombination aus zwei Stiftungen mit unterschiedlichen Aufgaben. Sie verbindet die Versorgung der Familie mit gemeinnützigen und steuerlichen Vorteilen.
Durch diese Aufteilung lassen sich Kapital und Kontrolle entkoppeln: Die gemeinnützige Stiftung trägt das Kapital und sichert steuerliche Vorteile, die Familienstiftung steuert das Unternehmen. Die konkrete Ausgestaltung ist anspruchsvoll und sollte mit auf Stiftungsrecht spezialisierten Beratern erfolgen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Eine Stiftung ist kein Allheilmittel. Sie bindet das Unternehmen dauerhaft an den Stifterwillen, lässt sich später nur schwer wieder ändern und verursacht laufenden Verwaltungs- und Beratungsaufwand. Für kleinere Betriebe steht dieser Aufwand oft in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Geeignet ist das Modell vor allem für ertragsstarke Unternehmen ab einer gewissen Größe, deren Inhaber den dauerhaften Erhalt über die Versorgung einzelner Erben stellen. Wer dagegen einen Käufer findet oder familienintern übergeben kann, fährt mit einem klassischen Modell meist einfacher. Die Stiftungslösung sollte daher als eine Option innerhalb einer durchdachten Nachfolge-Strategie geprüft werden, idealerweise im Vergleich zur familieninternen Nachfolge und zum Verkauf. Eine erste Einordnung liefert eine neutrale Nachfolgeberatung.
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Kostenloses ErstgesprächDabei werden Unternehmensanteile in eine Stiftung eingebracht, um den Fortbestand des Betriebs unabhängig von Erben dauerhaft zu sichern. Da eine Stiftung keine Eigentümer hat, wird das Unternehmen der Erbfolge entzogen und vor Zersplitterung, Verkauf aus der Familie heraus oder Pflichtteilsstreit geschützt.
Eine Doppelstiftung kombiniert eine gemeinnützige Stiftung, die meist den größeren Kapitalanteil mit steuerlichen Vorteilen hält, und eine Familienstiftung, die oft die Stimmrechtsmehrheit besitzt. So bleibt der unternehmerische Einfluss bei der Familie, während Kapital und Steuervorteile bei der gemeinnützigen Stiftung liegen.
Vor allem für ertragsstarke Unternehmen ab einer gewissen Größe, deren Inhaber den dauerhaften Erhalt über die Versorgung einzelner Erben stellen. Für kleinere Betriebe steht der laufende Verwaltungs- und Beratungsaufwand meist in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Die Stiftung bindet das Unternehmen dauerhaft an den Stifterwillen und lässt sich später nur schwer ändern. Hinzu kommen laufender Verwaltungsaufwand und komplexe rechtliche und steuerliche Gestaltung, die spezialisierte Beratung erfordert.
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